Photovoltaikanlagen. Versicherung.


Bei der Versicherung der Photovoltaik Anlagen handelt es sich um eine Allgefahrendeckung, das heißt alle möglichen Schäden und Gefahren sind versichert, bis auf wenige Ausnahmen wie Krieg und Kernenergie. Ausfallkosten sind ebenfalls mitversichert, wenn die Anlage infolge eines Schadens nicht produzieren kann.
Für die Versicherer sind für die Prämienfindung folgende Punkte relevant:
Standort der Anlage
  • -Boden
  • -Dach
    • -Höhe des Daches
    • -Art des Daches
Risikoerhöhende Faktoren
  • -Installation auf feuergefährdeten Gebäuden wie z.B.:
    landwirtschaftliche Gebäude
  • -Installation in unbewohnten Gebieten
Sicherungen gegen Überspannungsschäden und Diebstahl
Beim Versicherungsschutz sollte man u.a. auf folgende Punkte achten:
  • -Vereinbarung Unterversicherungsschutz
  • -Zahlung des Ertragsausfalls über einen Zeitraum von 12 Monaten
Neben der Versicherung der Anlage ist auch eine Betreiberhaftpflicht, da ja eine gewerbliche Tätigkeit durchgeführt wird.
Bei kleinen Anlagen i.d.R.: auf Wohnhäusern kann man die in die Privathaftpflicht mit einschließen, ansonsten ist in der Regel eine separate Haftpflicht notwendig. Hier ist auf eine ausreichende Deckungshöhe zu achten, sowie des Einschlusses von Schäden aufgrund Umwelteinwirkungen.